Der
"SUPER GREEN PASS" gilt für
Geimpfte
oder Genesene (2G-Regel).
Er
ist notwendig für
Beherbergungsbetriebe jeglicher Art,
Bars und Restaurants im Innen-
und Aussenbereich, für Theater, Kino, Ausstellungen,
Fitnesscenter,
Schwimmbädern, für die Benutzung
aller öffentlicher Verkehrmittel im
Nah-und Fernverkehr.
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Der "GREEN PASS"
(3G-Regel)
gilt für
Geimpfte, Genesene oder negativ
Getestete
Er ist vorgeschrieben am Arbeitsplatz,
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